OKConsent · Version 216149e79c214483

ENTWURF – nicht veröffentlichen – anwaltliche Prüfung ausstehend (TAS-793)

Entwurf vom 2026-10-28 zu TAS-792. OKConsent verarbeitet Daten von Besuchern der Websites seiner Kunden (Einwilligungsnachweise, Skriptauslieferung, Scans) im Auftrag der Kunden; OKConsent ist hier Auftragsverarbeiter. Rechtsgrundlagen: Art. 28 DSGVO, Art. 32 DSGVO. Anlagen: Anlage 2: TOMs, Anlage 3: Unterauftragsverarbeiter. Offene Fragen: open-questions.md. Englische Fassung: ../en/dpa.md.

Vertrag über die Verarbeitung personenbezogener Daten im Auftrag (Auftragsverarbeitungsvertrag, AVV)

zwischen dem Kunden (der „Verantwortliche“) und Dipl.-Ing. Samir Alibabic – Online Marketing (Einzelunternehmen), Klugstraße 99, 80637 München, Deutschland (der „Auftragsverarbeiter“ oder „OKConsent“).

Er ist Bestandteil des Nutzungsvertrags nach den AGB (der „Hauptvertrag“) und wird mit diesem geschlossen. [Wie der AVV zustande kommt (Annahme beim Registrieren, Bestätigung im Dashboard), ist festzulegen, siehe open-questions.md.]

§ 1 Gegenstand, Dauer

  1. Der Auftragsverarbeiter verarbeitet personenbezogene Daten im Auftrag des Verantwortlichen, soweit der Verantwortliche den Dienst OKConsent für seine Websites nutzt. Gegenstand, Art und Zweck der Verarbeitung, die Arten der Daten und die Kategorien betroffener Personen stehen in Anlage 1 (am Ende dieses Vertrags).
  2. Die Dauer entspricht der Laufzeit des Hauptvertrags. Die Pflichten zur Löschung und zur Vertraulichkeit gelten darüber hinaus, solange der Auftragsverarbeiter noch Daten des Verantwortlichen hat.
  3. Abgrenzung. Nicht Gegenstand dieses Vertrags sind die Daten, die der Auftragsverarbeiter als eigener Verantwortlicher verarbeitet, insbesondere Kontodaten der Nutzer des Kunden (E-Mail-Adresse, Anzeigename, Anmeldedaten), Rechnungs- und Zahlungsdaten und Protokolle zur Sicherheit des Dienstes. Dafür gilt die Datenschutzerklärung.
  4. Dieser Vertrag gilt für Kunden, die für die Verarbeitung der Daten ihrer Websitebesucher Verantwortliche im Sinne der DSGVO sind. Soweit ein Kunde Daten ausschließlich zu persönlichen oder familiären Zwecken verarbeitet (Art. 2 Abs. 2 Buchst. c DSGVO), findet die DSGVO auf ihn keine Anwendung; der Vertrag schadet dann nicht.

§ 2 Weisungen

  1. Der Auftragsverarbeiter verarbeitet die Daten nur auf dokumentierte Weisung des Verantwortlichen, auch hinsichtlich der Übermittlung in ein Drittland, es sei denn, er ist nach Unionsrecht oder dem Recht eines Mitgliedstaats zur Verarbeitung verpflichtet; dann teilt er dies dem Verantwortlichen vorab mit, soweit das Recht es nicht verbietet (Art. 28 Abs. 3 Satz 2 Buchst. a DSGVO).
  2. Weisungen sind der Hauptvertrag, dieser Vertrag und die Einstellungen, die der Verantwortliche im Dashboard, über die API, das Kommandozeilenwerkzeug oder den MCP-Server vornimmt (zum Beispiel Einwilligungsnachweise ein- oder ausschalten und die Aufbewahrung einstellen). Weitere Weisungen erteilt der Verantwortliche in Textform.
  3. Der Auftragsverarbeiter informiert den Verantwortlichen unverzüglich, wenn er der Meinung ist, dass eine Weisung gegen die DSGVO oder andere Datenschutzvorschriften verstößt (Art. 28 Abs. 3 Satz 3 DSGVO). Er darf die Ausführung aussetzen, bis der Verantwortliche sie bestätigt oder ändert.

§ 3 Vertraulichkeit

Der Auftragsverarbeiter stellt sicher, dass die zur Verarbeitung befugten Personen zur Vertraulichkeit verpflichtet sind oder einer angemessenen gesetzlichen Verschwiegenheitspflicht unterliegen (Art. 28 Abs. 3 Satz 2 Buchst. b DSGVO). [Derzeit verarbeitet nur der Betreiber selbst Daten im Auftrag; bei Einbindung weiterer Personen schriftliche Verpflichtung vorsehen.]

§ 4 Technische und organisatorische Maßnahmen

  1. Der Auftragsverarbeiter trifft die in Anlage 2 beschriebenen technischen und organisatorischen Maßnahmen (Art. 28 Abs. 3 Satz 2 Buchst. c, Art. 32 DSGVO).
  2. Die Maßnahmen dürfen dem technischen Fortschritt angepasst werden, solange das Schutzniveau nicht unterschritten wird. Wesentliche Änderungen dokumentiert der Auftragsverarbeiter und stellt die aktuelle Fassung auf Anfrage zur Verfügung.

§ 5 Unterauftragsverarbeiter

  1. Der Verantwortliche erteilt dem Auftragsverarbeiter eine allgemeine Genehmigung, die in Anlage 3 genannten Unterauftragsverarbeiter einzusetzen (Art. 28 Abs. 2 DSGVO).
  2. Der Auftragsverarbeiter informiert den Verantwortlichen mindestens 30 Tage vorher in Textform (E-Mail an die Inhaber der Organisation) über jede beabsichtigte Hinzufügung oder Ersetzung eines Unterauftragsverarbeiters. Der Verantwortliche kann innerhalb von 14 Tagen aus wichtigem datenschutzrechtlichem Grund widersprechen. Bei einem Widerspruch suchen die Parteien eine Lösung. Gelingt sie nicht, kann der Verantwortliche den Hauptvertrag zum Zeitpunkt des Einsatzes kündigen, soweit der Dienst ohne den Unterauftragsverarbeiter nicht erbracht werden kann; eine anteilige Erstattung für Verbraucher richtet sich nach den Kündigungsbedingungen, für Unternehmer wird der nicht verbrauchte Teil des bezahlten Lizenzjahres anteilig erstattet.
  3. Der Auftragsverarbeiter verpflichtet jeden Unterauftragsverarbeiter vertraglich zu denselben Datenschutzpflichten wie in diesem Vertrag (Art. 28 Abs. 4 DSGVO) und haftet dem Verantwortlichen für dessen Pflichterfüllung.

§ 6 Verarbeitung außerhalb der EU und des EWR

  1. Hosting, Datenbank und Sicherungen befinden sich in der Europäischen Union (Anlage 1, Nr. 5). Das CDN liefert nur aus Europa aus; eine Übermittlung an Knoten außerhalb der EU findet beim CDN nicht statt.
  2. Eine Übermittlung in ein Drittland erfolgt nur, wenn die Voraussetzungen der Art. 44 ff. DSGVO erfüllt sind (Angemessenheitsbeschluss, Standardvertragsklauseln oder eine andere Garantie), und nur im Rahmen der Anlage 3.

§ 7 Unterstützung bei Rechten betroffener Personen

  1. Der Auftragsverarbeiter unterstützt den Verantwortlichen mit geeigneten technischen und organisatorischen Maßnahmen bei der Erfüllung der Rechte betroffener Personen (Art. 12 bis 22 DSGVO), soweit möglich (Art. 28 Abs. 3 Satz 2 Buchst. e DSGVO). Er stellt dafür insbesondere den CSV-Export der Einwilligungsnachweise und die Löschung von Sites zur Verfügung.
  2. Wendet sich eine betroffene Person direkt an den Auftragsverarbeiter, leitet er das Anliegen unverzüglich an den Verantwortlichen weiter und antwortet nicht selbst, außer auf Weisung.
  3. Zuordnung zu Personen. Einwilligungsnachweise enthalten eine zufällige Einwilligungs-Kennung, aber keine IP-Adresse und keinen Namen. Der Auftragsverarbeiter kann daher einen Datensatz nicht ohne Weiteres einer Person zuordnen (Art. 11 DSGVO). Eine betroffene Person kann nur über die Kennung gefunden werden, die ihr Browser auf der Website des Verantwortlichen gespeichert hat.

§ 8 Unterstützung bei Pflichten nach Art. 32 bis 36 DSGVO

  1. Der Auftragsverarbeiter unterstützt den Verantwortlichen bei Sicherheit der Verarbeitung, Meldung von Verletzungen des Schutzes personenbezogener Daten, Datenschutz-Folgenabschätzung und Konsultation der Aufsichtsbehörde (Art. 28 Abs. 3 Satz 2 Buchst. f DSGVO).
  2. Der Auftragsverarbeiter meldet dem Verantwortlichen eine Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten, die ihn oder seine Unterauftragsverarbeiter betrifft, unverzüglich, in der Regel innerhalb von 48 Stunden nach Kenntnis (Art. 33 Abs. 2 DSGVO), mit den ihm bekannten Angaben nach Art. 33 Abs. 3 DSGVO, soweit verfügbar. Die Meldung geht an die E-Mail-Adressen der Inhaber der Organisation.

§ 9 Löschung und Rückgabe

  1. Die Einwilligungsnachweise der Sites des Verantwortlichen werden nach Ablauf der eingestellten Aufbewahrung (Anlage 1, Nr. 4) automatisch gelöscht.
  2. Löscht der Verantwortliche eine Site, werden die Daten der Site gelöscht; Sicherungskopien laufen nach spätestens 35 Tagen ab (Anlage 2). Die Löschung einer ganzen Organisation erfolgt zum Start manuell auf Anfrage per E-Mail.
  3. Endet eine bezahlte Lizenz, gilt für Nachweise, die den kostenlosen Tarif übersteigen, § 7 Abs. 3 der AGB (30 Tage ausgeblendet aufbewahrt und exportierbar, dann gelöscht).
  4. Vor dem Ende kann der Verantwortliche seine Daten selbst exportieren (CSV). Eine weitere Rückgabe findet nicht statt.
  5. Gesetzliche Aufbewahrungspflichten des Auftragsverarbeiters bleiben unberührt.

§ 10 Nachweise und Kontrollen

  1. Der Auftragsverarbeiter stellt dem Verantwortlichen alle Informationen zur Verfügung, die zum Nachweis der Einhaltung der Pflichten aus Art. 28 DSGVO erforderlich sind (Art. 28 Abs. 3 Satz 2 Buchst. h DSGVO). Dazu dienen vorrangig diese Anlagen, die Beschreibung der Maßnahmen und, soweit vorhanden, aktuelle Zertifikate und Prüfberichte der Unterauftragsverarbeiter.
  2. Der Verantwortliche kann Überprüfungen, einschließlich Inspektionen, durch sich oder einen von ihm beauftragten, zur Verschwiegenheit verpflichteten Prüfer durchführen oder zulassen. Der Auftragsverarbeiter wirkt daran mit. Sie sind mindestens 14 Tage vorher anzumelden, finden während der üblichen Geschäftszeiten statt, stören den Betrieb nicht unangemessen und sind in der Regel auf einmal pro Jahr beschränkt, außer ein Vorfall gibt Anlass. Die Kosten trägt der Verantwortliche, soweit die Kontrolle keinen Verstoß ergibt.

§ 11 Pflichten des Verantwortlichen

  1. Der Verantwortliche ist für die Rechtmäßigkeit der Verarbeitung gegenüber den betroffenen Personen verantwortlich, insbesondere für Rechtsgrundlage, Informationspflichten (Datenschutzerklärung seiner Website) und die Entscheidung, ob und wie lange Einwilligungsnachweise geführt werden.
  2. Er informiert den Auftragsverarbeiter unverzüglich, wenn er Fehler oder Unregelmäßigkeiten bei der Verarbeitung feststellt.
  3. Er stellt sicher, dass er die Domains, die er im Dienst anlegt, kontrollieren darf (§ 8 Abs. 1 der AGB).

§ 12 Haftung

Für die Haftung gelten Art. 82 DSGVO und, im Innenverhältnis, die Haftungsregeln des Hauptvertrags (§ 13 der AGB). [Prüfen, ob die Haftungsbegrenzung des Hauptvertrags für Datenschutzverstöße im Verhältnis zum Verantwortlichen wirksam sein kann.]

§ 13 Schlussbestimmungen

  1. Dieser Vertrag kann in elektronischer Form geschlossen werden (Art. 28 Abs. 9 DSGVO).
  2. Bei Widersprüchen zwischen diesem Vertrag und dem Hauptvertrag gehen in Fragen des Datenschutzes die Regelungen dieses Vertrags vor.
  3. Es gilt deutsches Recht. Für Gerichtsstand und Rechtswahl gilt § 15 der AGB.
  4. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam.

Anlage 1: Beschreibung der Verarbeitung

1. Gegenstand und Zweck

Der Auftragsverarbeiter betreibt den gehosteten Dienst OKConsent. Er verarbeitet personenbezogene Daten, um für den Verantwortlichen

2. Arten personenbezogener Daten

Vorgang Daten
Einwilligungsnachweise (optional; pro Site, standardmäßig aus) zufällige Einwilligungs-Kennung; Revision der Konfiguration; Auswahl (Kategorien und Dienste); Zeitstempel der Entscheidung (Angabe des Browsers); Empfangszeit des Servers; Sprache; Pfad der Seite (ohne Query und Fragment, höchstens 512 Zeichen); abgeleitetes Ergebnis (Annahme, Ablehnung, benutzerdefiniert); Kennungen von Organisation und Site. Nicht gespeichert und nicht protokolliert: IP-Adresse, User-Agent, vollständige URL
Annahme eines Nachweises (flüchtig) IP-Adresse und Anfragekopfzeilen werden nur im Arbeitsspeicher verarbeitet, um Anfragen zu begrenzen: ein HMAC der Adresse unter einem zufälligen Schlüssel, der bei jedem Start wechselt, in festen Ein-Minuten-Fenstern. Es wird nichts gespeichert, was die Adresse wiederherstellt. Der vorgeschaltete Proxy führt für diesen Pfad kein Zugriffsprotokoll mit Adresse und Referer [bei Inbetriebnahme bestätigen]
Auslieferung des Skripts, der Regeln und der gehosteten Rechtstexte Beim Laden des Skripts, der Regeln oder einer gehosteten Rechtstext-Seite über das CDN sehen das CDN (und bei Cache-Fehlern unser Auslieferungsdienst) IP-Adresse, Anfragezeitpunkt, angefragten Pfad (einschließlich der Installationsquelle ?src=), User-Agent und weitere übliche Anfragedaten. Unser Auslieferungsdienst setzt keine Cookies und protokolliert nichts. Zugriffsprotokolle des CDN: siehe Anlage 3
Scans Scans laufen mit einem frischen Browserprofil gegen öffentliche Seiten der Domains des Kunden; echte Besucher sind nicht beteiligt. Gespeichert werden unter anderem Funde (Dienste, Cookies und Speichereinträge, Netzwerkanfragen), Seiten-URLs und Bildschirmfotos der Seiten (Ausschnitt). Auf öffentlichen Seiten veröffentlichte personenbezogene Angaben können zufällig darauf zu sehen sein
Angaben für Rechtstexte Angaben des Verantwortlichen zu seinem Betrieb: Namen, Anschriften, E-Mail-Adressen und Telefonnummern von Betreiber, Vertretungsberechtigten, Datenschutzbeauftragten und Dienstleistern. Sie werden nicht protokolliert und mit der Site gelöscht

3. Kategorien betroffener Personen

4. Löschfristen

Daten Frist
Einwilligungsnachweise einstellbar pro Site, 30 bis 1095 Tage (Standard 365; im kostenlosen Tarif höchstens 365). Der Dienst löscht abgelaufene Nachweise stündlich. Ein Downgrade blendet überschüssige Nachweise aus und löscht sie nach 30 Tagen
Site-Daten (Konfigurationen, Versionen, Rechtstexte, Angaben, Scans) bis zur Löschung der Site oder der Organisation (Organisation: zum Start manuell auf Anfrage per E-Mail)
Sicherungskopien bis zu 35 Tage nach der Löschung in den Sicherungen (Anlage 2)

5. Orte der Verarbeitung

Vorgang Ort
Hosting, Datenbank Hetzner, Nürnberg, Deutschland
Sicherungen Scaleway Object Storage, [Region: Paris, Amsterdam oder Warschau]
CDN Bunny.net; Anfragen werden nur von Knoten in Europa beantwortet. Zugriffsprotokolle mit anonymisierten IP-Adressen und kürzester Aufbewahrung

6. Ansprechpartner

Datenschutzfragen: support@okconsent.com. Einen Datenschutzbeauftragten hat der Auftragsverarbeiter nicht bestellt.


ENTWURF – nicht veröffentlichen – anwaltliche Prüfung ausstehend (TAS-793)

Entwurf vom 2026-10-28 zu TAS-792. Quellen: docs/security-review.md, docs/architecture.md, docs/operations.md, docs/deployment.md, deploy/postgres, docs/specs/saas.md. Nichts ist bisher produktiv. Die Spalte „Stand“ sagt deshalb, was in der Software gebaut und getestet ist (Software), was der Betrieb bei der Inbetriebnahme einrichten muss und noch nicht eingerichtet ist (Betrieb, geplant) und was noch zu klären ist (zu bestätigen). Vor der Veröffentlichung muss jede Zeile „Betrieb, geplant“ und „zu bestätigen“ gegen die laufende Umgebung geprüft werden. Englische Fassung: ../en/dpa-annex-2-toms.md.

Anlage 2 zum AVV: Technische und organisatorische Maßnahmen (Art. 32 DSGVO)

Stand: [Datum] · Version [1.0]

1. Vertraulichkeit

1.1 Zutrittskontrolle (physisch)

Maßnahme Stand
Die Server stehen in Rechenzentren von Hetzner. Zutrittskontrolle liegt beim Rechenzentrumsbetreiber. [Zertifikate des Betreibers einholen und nennen] zu bestätigen
Der Auftragsverarbeiter betreibt keine eigenen Serverräume. Arbeitsgeräte: [Beschreibung: Festplattenverschlüsselung, Bildschirmsperre] zu bestätigen

1.2 Zugangskontrolle (System)

Maßnahme Stand
Anmeldung ohne Passwort: einmaliger E-Mail-Link (5 Minuten gültig, einmal verwendbar) oder GitHub. Es werden keine Passwörter gespeichert Software
Sitzungen: Cookie HttpOnly, Secure, SameSite=Lax; Sitzungsdauer 7 Tage; keine IP-Adresse und kein User-Agent in der Sitzung gespeichert; Zugangstoken von GitHub werden nicht gespeichert Software
Anmeldegrenzen: höchstens 3 Anmelde-Links je Adresse und 15 Minuten; höchstens 20 Einladungen je Nutzer und Stunde Software
Zugang der Administration (Betreiber): Authenticator-App (TOTP) mit 10 Einmal-Codes, Prüfung alle 4 Stunden, Sperre von 15 Minuten nach 5 falschen Codes, jeder Code nur einmal verwendbar, kein Abschalten möglich. Die Administration ist für alle anderen nicht auffindbar (gleiche Antwort wie für eine unbekannte Seite) Software
Zugänge zu Konten der Anbieter (Hetzner, Bunny, GitHub, Coolify, Stripe, Scaleway) mit Zwei-Faktor-Authentifizierung zu bestätigen
Zugang zu den Servern über SSH und Firewall des Hosts: [Beschreibung nach Festlegung im Repository samiralibabic/ansible; die Firewall-Regeln für den Scanner sind dort vorbereitet und werden bei der ersten Bereitstellung angewendet] zu bestätigen
Zugangsdaten und Geheimnisse liegen in den geheimen Umgebungsvariablen der Plattform, nicht im Quellcode; der Dienst verweigert den Start in Produktion mit dem Platzhalter-Geheimnis Software

1.3 Zugriffskontrolle (Berechtigungen)

Maßnahme Stand
Mandantentrennung. Jede Datenbankabfrage ist auf die Organisation begrenzt. 78 Versuche, auf Daten einer anderen Organisation zuzugreifen, wurden in der Sicherheitsprüfung abgewiesen Software
Rollen je Organisation (Inhaber, Mitglied); API-Schlüssel handeln nur für ihre Organisation und können nichts freigeben Software
API-Schlüssel werden nur als Hash gespeichert, einmal angezeigt, können widerrufen werden und optional nach 1 bis 365 Tagen ablaufen Software
Datenbankrollen mit Mindestrechten: eine Rolle für Migrationen, eine für API, eine für Worker, eine nur lesend für den Auslieferungsdienst; die Dienste starten in Produktion nicht mit einer Rolle, die Superuser ist oder Objekte anlegen darf Software
Die Administration des Betreibers liest Daten über alle Organisationen hinweg; diese Lesezugriffe werden mit der Benutzerkennung des Administrators protokolliert (nicht mit dem Inhalt). Es gibt keine Anmeldung als Kunde. [Zweck und Umfang dieses Zugriffs festlegen] Software
Geplante Scans laufen nur für Domains, auf denen der Dienst das Skript des Kunden gefunden hat Software

1.4 Trennungskontrolle

Maßnahme Stand
Alle Kunden teilen sich eine Datenbank, getrennt durch Organisationsbezug (siehe 1.3). Der Scanner läuft als eigener Container ohne Zugangsdaten der Plattform, mit eigenem Netz, schreibgeschütztem Dateisystem, ohne zusätzliche Rechte und mit gesetzten Speicher-, CPU- und Prozessgrenzen. [Offen aus der Sicherheitsprüfung: SR-04, die Chromium-Sandbox im Container muss auf dem x86_64-Produktionsserver geprüft werden; SR-05, der gelegentliche Hänger beim Start von Chromium unter Bun ist mit Bun 1.4.4 nicht mehr aufgetreten, Linux ist erst im Produktivbetrieb zu bestätigen.] Software, Produktionsprüfung offen
Einrichtung einer Netzwerksperre (Egress-Firewall) für den Scanner (private Netze, Metadatenadresse und Verwaltungsdienste unerreichbar) Betrieb, geplant
Entwicklung und Tests laufen lokal; es gibt keine Staging-Umgebung mit Kundendaten Software

1.5 Pseudonymisierung und Datenminimierung

Maßnahme Stand
Einwilligungsnachweise enthalten keine IP-Adresse, keinen User-Agent und keine vollständige URL, nur eine zufällige Kennung, Auswahl, Zeitpunkt, Sprache und Pfad ohne Query Software
Die Ratenbegrenzung nutzt einen HMAC der Adresse unter einem zufälligen, nur im Speicher gehaltenen Schlüssel, der bei jedem Start wechselt Software
Protokolle (JSON) enthalten keine personenbezogenen Daten: Pfad ohne Query, Statuscode, Dauer; Datenbankfehler nur als Fehlercode Software
Der Proxy führt für den Pfad der Einwilligungsnachweise kein Zugriffsprotokoll mit Adresse und Referer Betrieb, geplant
Das CDN liefert nur aus Europa aus; seine Zugriffsprotokolle anonymisieren IP-Adressen und werden so kurz wie möglich aufbewahrt (Einstellungen des Pull Zone, docs/operations.md) Betrieb, geplant
Fehlerberichte (falls eingeschaltet) werden vor dem Versand bereinigt Software

2. Integrität

2.1 Weitergabekontrolle

Maßnahme Stand
Verschlüsselte Übertragung (TLS) für Dashboard, API, Auslieferung und CDN; HSTS auf Dashboard und API Betrieb, geplant
E-Mail-Versand nur über verschlüsselte Verbindungen (TLS oder STARTTLS erzwungen); Verbindungen zum Sicherungsspeicher über HTTPS Software
Strenge CSP im Dashboard, Vorschau in einem doppelt abgeschotteten Rahmen; Weiterleitungen nur innerhalb der Seite Software
Eingaben werden validiert: Größenbegrenzung für Anfragen (1 MiB; 4 KB für Einwilligungsnachweise), striktes Schema, Origin-Prüfung gegen die Domains der Site Software
CSV-Exporte schützen gegen Formel-Einschleusung Software

2.2 Eingabekontrolle

Maßnahme Stand
Ein Audit-Protokoll je Organisation hält fest, wer wann was geändert hat (Anmeldung, Mitglieder, API-Schlüssel, Veröffentlichungen, Tarifwechsel, Exporte); Inhalte von Antworten und Geheimnisse werden nicht protokolliert Software
Aktionen der Administration werden mit Benutzerkennung (außerhalb der Audit-Protokolle der Organisationen) festgehalten Software

3. Verfügbarkeit und Belastbarkeit

Maßnahme Stand
Sicherungen. Tägliche Sicherung der Datenbank (03:15 Uhr), lokal 3 Kopien (höchstens 2 GB), auf dem S3-kompatiblen EU-Speicher 35 Tage (höchstens 10 GB). Sie umfasst auch alle ausgelieferten Dateien, weil diese in der Datenbank liegen Betrieb, geplant
Wiederherstellung. Monatliche Wiederherstellungsprobe mit Prüfskript; Alarm bei fehlender Sicherung von außerhalb der Verwaltungsoberfläche Betrieb, geplant
Gelöschte Daten in Sicherungen. Gelöschte Nachweise und Sites bleiben bis zu 35 Tage (S3) beziehungsweise bis zur Rotation der lokalen Kopien in Sicherungen und werden danach überschrieben Betrieb, geplant
Verschlüsselung der Sicherungen im Ruhezustand: [serverseitige Verschlüsselung des Speicheranbieters aktivieren und bestätigen; keine clientseitige Verschlüsselung durch Coolify, der Anbieter hält die Schlüssel] zu bestätigen
Das CDN ist nur ein Zwischenspeicher; fällt es aus, genügt es, seine Adresse auf den Auslieferungsdienst oder ein anderes CDN zu richten Software
Gesundheitsprüfungen der Dienste (/health, /ready, /healthz), Metriken und ein externer Verfügbarkeitsmonitor; Alarme bei Worker-Neustarts und hängenden Aufträgen Betrieb, geplant
Begrenzungen gegen Überlastung: Grenzen je Organisation für gleichzeitige Scans, Scans, Veröffentlichungen und Vorschauen pro Tag; faire Warteschlange; Ratenbegrenzung für API und MCP Software
Betriebssystem-Updates wöchentlich durch Ansible (Neustartfenster); Docker-Images gepinnt; Container mit Gesundheitsprüfungen [Ob und wann der Neustart-Timer aktiv ist, ist unbekannt; im Repository samiralibabic/ansible prüfen] zu bestätigen

4. Verfahren zur regelmäßigen Überprüfung, Bewertung und Evaluierung

Maßnahme Stand
Sicherheitsprüfung des Codes vor dem Start mit Maßnahmenplan (security-review.md); Ergebnisse sind behoben oder begründet akzeptiert Software
Automatisierte Tests lokal vor jeder Änderung (bun run gate), unter anderem Mandantentrennung, Datenbanktests, End-to-End-Tests Software
Prüfung der Abhängigkeiten auf bekannte Schwachstellen bei jeder Änderung; Aktualisierung vor jeder Produktivsetzung und bei Funden Software
Prüfung der Produktivumgebung vor der Aufnahme des ersten Kunden (Scanner-Sandbox, Firewall, Proxy, CDN) Betrieb, geplant
Meldung von Sicherheitslücken: [Kontakt, siehe SECURITY.md, Platzhalter] zu bestätigen

5. Datenschutz durch Technikgestaltung und datenschutzfreundliche Voreinstellungen

Maßnahme Stand
Einwilligungsnachweise sind standardmäßig aus und pro Site einzuschalten Software
Aufbewahrung ist einstellbar (30 bis 1095 Tage); ein Löschlauf läuft stündlich; im kostenlosen Tarif höchstens 365 Tage Software
Seitenaufrufe von Besuchern erreichen nie unsere API; nur die Entscheidung als Nachweis, und nur wenn der Betreiber der Website Einwilligungsnachweise eingeschaltet hat Software
Hosting in der EU Betrieb, geplant

6. Auftragskontrolle

Maßnahme Stand
Unterauftragsverarbeiter nach Anlage 3 mit Auftragsverarbeitungsverträgen [abschließen / bestätigen]; Änderungen werden mitgeteilt zu bestätigen
Verarbeitung nur nach Weisung (AVV § 2) Software

7. Organisatorische Maßnahmen

Maßnahme Stand
Verpflichtung zur Vertraulichkeit aller Personen mit Zugriff zu bestätigen
Prozess für Datenpannen mit Meldung an den Verantwortlichen innerhalb von 48 Stunden und Dokumentation zu bestätigen
Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten als Auftragsverarbeiter (Art. 30 Abs. 2 DSGVO) zu bestätigen
Datenschutzbeauftragter: nicht bestellt (Entscheidung vom 2026-10-28) Betrieb, geplant

ENTWURF – nicht veröffentlichen – anwaltliche Prüfung ausstehend (TAS-793)

Entwurf vom 2026-10-28 zu TAS-792. Quelle: docs/operations.md, docs/architecture.md, docs/decisions.md. Noch nichts ist produktiv: der Dienst ist nicht bereitgestellt; laut operations.md bestehen Konten bei Scaleway und Bunny, Verträge und Auftragsverarbeitungsverträge sind noch zu prüfen. Die Liste beschreibt, was die Entscheidungen vorsehen; vor der Veröffentlichung gegen die tatsächlichen Verträge prüfen. Offene Fragen: open-questions.md. Englische Fassung: ../en/dpa-annex-3-subprocessors.md.

Anlage 3 zum AVV: Unterauftragsverarbeiter

Stand: [Datum]

Teil A: Unterauftragsverarbeiter

Diese Anbieter verarbeiten personenbezogene Daten im Auftrag des Auftragsverarbeiters. Der Verantwortliche genehmigt sie nach § 5 des AVV.

Anbieter Leistung Daten Ort Garantie
Hetzner Online GmbH [Anschrift bestätigen], Deutschland Hosting des Dienstes: Server (Cloud-Server „CX32“) mit Datenbank, API, Dashboard, Worker, Auslieferungsdienst und Scanner alle Daten nach Anlage 1: Einwilligungsnachweise, Site-Daten, Scan-Ergebnisse, Angaben für Rechtstexte; die Server sehen flüchtig IP-Adressen der Anfragen Rechenzentrum Nürnberg, Deutschland Auftragsverarbeitungsvertrag mit Hetzner [abschließen / bestätigen]
BunnyWay d.o.o. („Bunny.net“), Slowenien [Anschrift bestätigen] Content Delivery Network: Zwischenspeicher vor unserem Auslieferungsdienst für das Skript, die Regeln und gehostete Rechtstexte IP-Adresse, Zeitpunkt, angefragter Pfad (mit ?src=), User-Agent von Besuchern der Websites des Verantwortlichen. Gespeichert wird bei Bunny nichts außer Zwischenspeicher und Protokollen; wir nutzen keinen Speicher bei Bunny EU-Unternehmen; Auslieferung nur aus Europa Auftragsverarbeitungsvertrag mit Bunny [abschließen / bestätigen]. Zugriffsprotokolle bei Bunny mit anonymisierten IP-Adressen und kürzester Aufbewahrung [Einstellung im Pull Zone prüfen]. Keine Übermittlung an Knoten außerhalb der EU
Scaleway SAS, Paris, Frankreich [Anschrift bestätigen] (1) Object Storage: Sicherungskopien der Datenbank; (2) Transactional Email: Versand von E-Mails (Anmelde-Links, Einladungen, Freigabeanfragen, Warnungen) (1) Kopien der gesamten Datenbank, also alle Daten nach Anlage 1; (2) E-Mail-Adressen und Inhalte der E-Mails an Nutzer des Verantwortlichen (keine Besucherdaten). Das sind Daten, die der Auftragsverarbeiter als eigener Verantwortlicher verarbeitet (AVV § 1 Abs. 3); Scaleway ist hierfür kein Unterauftragsverarbeiter dieses Vertrags und steht der Transparenz halber hier Frankreich (TEM: Paris); Object Storage: [Region: Paris, Amsterdam oder Warschau] Auftragsverarbeitungsvertrag (DPA) von Scaleway [abschließen / bestätigen]

Teil B: Weitere Dienste, die keine Besucherdaten des Verantwortlichen verarbeiten

Diese Anbieter sind keine Unterauftragsverarbeiter für Daten nach Anlage 1. Sie sind der Transparenz halber genannt.

Anbieter Leistung Daten Hinweis
Stripe Payments Europe, Ltd., Irland (Konzern: Stripe, Inc., USA) Bezahlseiten (Checkout), Kundenportal, Rechnungen, Zahlungsabwicklung Name, E-Mail-Adresse, Rechnungsanschrift, Zahlungsdaten, Tarif und Rechnungen des Kunden. Keine Daten von Websitebesuchern. Stripe verarbeitet Zahlungsdaten teilweise als eigener Verantwortlicher (zum Beispiel für Betrugsprävention und gesetzliche Pflichten), teilweise für uns. Übermittlung in die USA über Standardvertragsklauseln und das EU-US Data Privacy Framework [Stand prüfen]. Siehe Datenschutzerklärung
GitHub, Inc. (Microsoft), USA optionale Anmeldung per GitHub Name, E-Mail-Adresse und Profilbild-Adresse des Nutzers; Konto-Kennung GitHub handelt als eigener Verantwortlicher für sein Konto. Kein Zugriff auf Daten nach Anlage 1

Teil C: Zur Prüfung vorgesehen (noch nicht eingesetzt oder noch zu klären)

Dienst Stand Wirkung
Fehlerverfolgung (Vorschlag: GlitchTip, EU-Instanz, Deutschland, siehe error-tracking.md) Eingebaut, aber beim Start ausgeschaltet (Entscheidung vom 2026-10-28); ohne ERROR_TRACKING_DSN verlässt nichts den Prozess. Anbieter nicht freigegeben. Ereignisse werden vorher bereinigt (E-Mail-Adressen, IP-Adressen, Query-Werte, Zugangsdaten und Antworten entfernt) und enthalten konstruktionsbedingt keine personenbezogenen Daten Wird eingeschaltet, kommt der Anbieter in Teil A, falls Ereignisse personenbezogene Daten enthalten können
Coolify (Steuerungsserver) bei Contabo GmbH, Deutschland Coolify verwaltet die Server, auf denen der Dienst läuft, über SSH und startet die geplanten Datenbanksicherungen. Es läuft auf einem eigenen Server von Contabo und führt den Dienst nicht aus. Es hält die Definitionen und Variablen (einschließlich Zugangsdaten). Coolify hat damit schon heute Zugriff auf die Server (SSH) und auf die Zugangsdaten und Variablen. Ob Sicherungen mit Kundendaten über diesen Server laufen, ist ungeklärt. Ob Contabo als Unterauftragsverarbeiter in Teil A gehört, entscheidet die anwaltliche Prüfung (Frage Q15); bis dahin steht der Dienst hier
Namecheap, Inc., USA Domains (okconsent.com, okconsent.de) und DNS-Zone Kein Zugriff auf Besucherdaten; DNS-Anfragen kommen von Resolvern. Ohne Proxy vor den Einträgen
KI-Anbieter Keiner. Der Dienst ruft keinen KI-Dienst auf. Die Textglättung der Rechtstexte ist nur eine Schnittstelle ohne angeschlossenen Anbieter Vor jedem Einsatz Information nach § 5 des AVV

Änderungen

Hinzufügungen und Ersetzungen von Unterauftragsverarbeitern teilen wir nach § 5 des AVV mit.